Erfragen was BEWEGT.
Errechnen was ZÄHLT.
Erkennen was WIRKT.
FAQs
Legen Sie eine neue Analyse an, wählen Sie „VORSCHAU“, und Sie können sich durch den Fragebogen klicken. Eine Liste aller Fragen finden Sie weiter unten unter dem Punkt „Zusatzfragen“ – >> ZU DEN FRAGEN <<
Aktuell spricht PERSENTIS 32 Sprachen:
Deutsch, Englisch, Albanisch, Arabisch, Bulgarisch, Bosnisch, Tschechisch, Griechisch, Hindi, Spanisch, Persisch, Französisch, Kroatisch, Ungarisch, Italienisch, Kurmandschi, Mazedonisch, Niederländisch, Norwegisch, Paschtu, Polnisch, Rumänisch, Russisch, Slowakisch, Slowenisch, Serbisch, Schwedisch, Tagalog, Thailändisch, Türkisch, Ukrainisch und Vietnamesisch.
An PERSENTIS sind automatisierte Translation Services angebunden. Sie bekommen (u.a. auch aus Datenschutzgründen) alle Antworten in Deutsch zu lesen.
Ja, Sie können Ihre eigenen Fragen ergänzen. Diese werden unter dem Titel „In eigener Sache“ am Ende des Fragebogens angehängt. Als Antwortmöglichkeiten stehen zur Auswahl: Schieberegler „sehr schlecht – sehr gut“, „nie – immer“, „gar nicht – voll und ganz“ oder ein Textfeld für freie Antworten.
Klicken Sie unter „Meine Analysen“ den „Start“-Button. Danach ist Ihre Umfrage aktiviert, und Sie können zur Teilnahme einladen.
Sie können die Laufzeit Ihrer Umfrage selbst bestimmen. Unserer Erfahrung nach ist das Beteiligungsziel meist nach 2 Wochen erreicht. Bei geringer Beteiligung können Sie die Laufzeit 2 Mal um jeweils eine Woche verlängern.
Wir nutzen Stripe als Zahlungsdienstleister – so können Sie bequem auf Rechnung (Klarna), per Kreditkarte, Banküberweisung, SEPA-Lastschrift oder anderen gängigen Methoden bezahlen.
Den Employer Indicator, die Bindungskraft Ihres Unternehmens und Ihre Anziehungskraft als Arbeitgeber, die Orientierung Ihrer Mitarbeiter, Ihre 3 Top Argumente für ein authentisches Recruiting, Beschaffenheit und Erfüllungsgrad des Psychologischen Vertrags – aufgeschlüsselt in die 3 Haupt- und 9 Subfaktoren sowie die offenen Antworten Ihrer Mitarbeiter.
Alle Faktoren auf Unternehmens- und Abteilungsebene mit Vergleichs- und Filterfunktion im Dashboard. >>> Demo-Dashboard
Wenn Sie Fragen zur Anwendung der PERSENTIS Software oder zum Ablauf Ihrer Umfrage haben, schreiben Sie bitte eine Email an office@persentis.com oder buchen Sie einen Gesprächstermin.
Der Unterschied zwischen Belastung und Beanspruchung in der Arbeitspsychologie liegt in ihrer Definition und Wirkung:
Belastung beschreibt alle äußeren, objektiven Faktoren, die auf eine Person am Arbeitsplatz einwirken. Belastungen können physischer, psychischer oder sozialer Natur sein und umfassen z. B. die Arbeitsumgebung (Lärm, Temperatur), die Arbeitsaufgaben (Schwere, Komplexität) und die Arbeitsorganisation (Arbeitszeiten, Pausenregelungen). Belastung ist also das, was von außen auf die Person zukommt und erst einmal neutral betrachtet werden kann.
Beanspruchung beschreibt dagegen die individuelle, subjektive Reaktion auf diese Belastungen. Sie hängt stark von der persönlichen Verfassung, Erfahrung, dem Wissen und den Fähigkeiten der Person ab. So kann eine bestimmte Belastung je nach Person zu unterschiedlicher Beanspruchung führen. Beanspruchung kann sich in Form von Stress, Ermüdung, Frustration oder auch positiven Herausforderungen zeigen und ist die tatsächliche Auswirkung, die die Belastung auf die Person hat.
Zusammengefasst:
Belastung = äußere Arbeitsbedingungen
Beanspruchung = individuelle Auswirkung dieser Bedingungen auf die Person
In Deutschland sind zum einen Gewerbeaufsichtsämter bzw. Aufsichtsbehörden der jeweiligen Bundesländer dafür verantwortlich, die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes, einschließlich der psychischen Gefährdungsbeurteilung, zu kontrollieren. Sie führen Inspektionen durch und überprüfen die Arbeitsschutzmaßnahmen in Unternehmen. Zum anderen spielen Unfallversicherungsträger (z. B. Berufsgenossenschaften) eine wichtige Rolle, da sie nicht nur die Einhaltung der Vorschriften überwachen, sondern auch Beratung und Schulungen zur Gefährdungsbeurteilung anbieten. Sie können bei Verstößen Sanktionen verhängen.
In Österreich ist in erster Linie die Arbeitsinspektion zuständig: Als zentrale Behörde, die den Arbeitnehmerschutz überwacht, kontrolliert sie, ob Unternehmen die Gefährdungsbeurteilung, einschließlich psychischer Belastungen, ordnungsgemäß durchführen. Bei Verstößen kann die Arbeitsinspektion Maßnahmen ergreifen oder Bußgelder verhängen.
Beide Länder setzen auf eine Kombination von Inspektionen und präventiven Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die Gefährdungsbeurteilung ordnungsgemäß durchgeführt wird.
Die Mitglieder einer Befragungsgruppe sollten vergleichbare Tätigkeiten unter ähnlichen Bedingungen ausführen. Naheliegend ist hier eine Gruppierung in Abteilungen.
Im Fall einer Überprüfung wird die Einhaltung der o.g. 7 Schritte sowie die Anwendung eines geeigneten Instrumentes nach ISO 10075 Norm überprüft. Die ermittelten Belastungen und daraus abgeleiteten Maßnahmen sind in den betrieblichen Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumenten festzuhalten.
Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, Maßnahmen zur Verbesserung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes kontinuierlich zu überprüfen und anzupassen. Für die Evaluierung wird ein 1 bis 2-Jahresrhythmus empfohlen und vom Gesetzgeber akzeptiert.
Gemäß § 5 des Arbeitsschutzgesetzes ist die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen „bei jeder Veränderung der Arbeitsbedingungen“ zu aktualisieren.
Beispiele hierfür sind der Einsatz neuer Arbeitsstoffe, Änderungen bei Arbeitsverfahren und Tätigkeiten sowie das Auftreten von Vorfällen oder Unfällen.
Die Dokumentationspflicht ist im Arbeitsschutzgesetz festgeschrieben (DE § 5 und § 6 ArbSchG / AT ASchG, § 4 und § 5). Demnach sind alle Betriebe gesetzlich zu einer Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung verpflichtet.
Aus der Dokumentation muss erkennbar sein, dass die Gefährdungsbeurteilung angemessen durchgeführt wurde, welche Maßnahmen ergriffen wurden und ob die Schutzziele des Arbeitnehmers erreicht wurden. Die Dokumentation kann in Papierform oder aber auch in Form elektronisch gespeicherter Dateien geführt werden.
Mit Ihrem PERSENTIS Care Report erhalten Sie eine Bescheinigung der konzeptionellen, fachlichen und methodischen Güte des Erhebungsverfahrens sowie ein Dokumentationsformular, in dem Sie Zuständigkeiten und geplante Maßnahmen eintragen können.
In DEUTSCHLAND können Unternehmen, die ihrer Verpflichtung zur psychischen Gefährdungsbeurteilung (GB-Psych) nicht nachkommen, mit erheblichen Strafen rechnen:
Bußgelder: Bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Vorgaben drohen Bußgelder von bis zu 25.000 Euro
Strafrechtliche Konsequenzen: Im schlimmsten Fall kann es zur strafrechtlichen persönlichen Haftung des Geschäftsführers kommen. Dies kann zu Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr oder entsprechend höheren Geldstrafen führen.
Weitere mögliche Folgen: Einstellung des betroffenen Arbeitsbereichs, Regressansprüche durch Versicherungen im Falle eines Arbeitsunfalls
Diese Strafen werden in der Regel erst verhängt, nachdem das Unternehmen von der zuständigen Behörde aufgefordert wurde, die Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, und dieser Aufforderung innerhalb einer gesetzten Frist nicht nachgekommen ist
ÖSTERREICH: Bei Nichtdurchführung der Evaluierung psychischer Belastungen drohen in Österreich folgende Strafen gemäß § 130 Abs. 1 Z 5 ASchG:
Erstverstoß: Geldstrafe von 166 € bis 8.324 €
Wiederholungsfall: Geldstrafe von 333 € bis 16.659 €
Unternehmen, die keine Gefährdungsbeurteilung für psychische Belastungen durchführen, riskieren rechtlichen Konsequenzen. Je nach Schwere des Verstoßes kann dies für den Arbeitgeber eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe bedeuten, insbesondere wenn die Gesundheit oder das Leben eines Mitarbeitenden dadurch gefährdet wird.
Im §5 ASchG wird die Arbeitsplatzevaluierung geregelt. Dieser Paragraph verpflichtet Arbeitgeber zur Ermittlung und Beurteilung der Gefahren sowie zur Festlegung von Maßnahmen und deren Dokumentation.
§5 ASchG Beurteilung der Arbeitsbedingungen
(1) Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.
(2) Der Arbeitgeber hat die Beurteilung je nach Art der Tätigkeiten vorzunehmen. Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen ist die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ausreichend.
(3) Eine Gefährdung kann sich insbesondere ergeben durch
- die Gestaltung und die Einrichtung der Arbeitsstätte und des Arbeitsplatzes,
- physikalische, chemische und biologische Einwirkungen,
- die Gestaltung, die Auswahl und den Einsatz von Arbeitsmitteln, insbesondere von Arbeitsstoffen, Maschinen, Geräten und Anlagen sowie den Umgang damit,
- die Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitszeit und deren Zusammenwirken,
- unzureichende Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten,
- psychische Belastungen bei der Arbeit.
Gesetzliche Bestimmungen zur Evaluierung in Österreich:
Die Verpflichtung zur Evaluierung der psychischen Arbeitsbelastung ist in Österreich seit 2013 explizit im Arbeitsschutzgesetz (ASchG) verankert. Zusätzlich wird sie in § 68 Abs. 1 des ASchG als besondere Evaluierungsverpflichtung hervorgehoben.
ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG, BGBl. 450/1994):
§ 4 (Gefahrenermittlung und Maßnahmenfestlegung)
§ 5 (Dokumentation)
§ 7 (Grundsätze der Gefahrenverhütung)
Ziel ist es, Gefahren möglichst standardisiert und strukturiert zu erheben. Die in Folge festgelegten Maßnahmen sollen an der Ursache ansetzen und kollektiv wirken, also eine kontinuierliche Verbesserung der Arbeitsverhältnisse bewirken.
Jeder Arbeitgeber, bereits ab dem 1. Mitarbeiter.
Die Evaluierung im Sinne des Arbeitnehmerschutzes ist ein systematischer Prozess, bei dem Gefahren für Sicherheit und Gesundheit in der Arbeit ermittelt und beurteilt werden. Nach dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (AT) bzw. dem Arbeitsschutzgesetz (DE) sind Arbeitgeber verpflichtet, Tätigkeiten und Arbeitsvorgänge zu evaluieren und diesen Prozess sowie die Ergebnisse in den Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumenten festzuhalten. In weiterer Folge sind geeignete Maßnahmen zur Beseitigung bzw. Minimierung der Gefahren festzulegen und umzusetzen. Seit 2013 umfasst die verpflichtende Gefährdungsbeurteilung ausdrücklich auch die psychische Arbeitsbelastung.
Die subjektiv erlebte Beanspruchung und Empfindungen von Einzelpersonen sind nicht Thema der Arbeitsplatzevaluierung.
Nach Ihrer Bestellung erhalten Sie den Umfragelink zur Aussendung an Ihr Team. Im Preis inkludiert ist bereits ein 30-minütiges Expertengespräch, das Sie je nach Bedarf vor oder nach Ihrer Evaluierung in Anspruch nehmen können. Die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung stellt PERSENTIS CARE als PDF zur Verfügung. Kritische Themenbereiche sind gekennzeichnet und können nun mit internen Fachkräften, Arbeitsgruppen und/oder Experten aus dem PERSENTIS Netzwerk bearbeitet werden. Prüfen Sie die Wirksamkeit der Maßnahmen – zwischenzeitlich z.B. mithilfe Ihrer nächsten PERSENTIS Analyse: Sie können hier ganz gezielt mit individuellen Zusatzfragen auf die Maßnahmen und deren Effektivität eingehen.
PERSENTIS Profiling ist ein digitales Matching-Tool, das Unternehmen und Bewerber auf Basis von Persönlichkeits- und Zielprofilen zusammenbringt. Das Ziel ist eine passgenaue Stellenbesetzung durch datenbasiertes 2-Way Matching, wodurch Zeit und Geld gespart und Fehlbesetzungen vermieden werden.
Das 2-Way Matching vergleicht die Anforderungen und Angebote des Arbeitgebers mit den Persönlichkeitsprofilen der Bewerber. So wird transparent, wie gut beide Seiten zueinander passen und wie die Chancen auf eine langfristige, erfolgreiche Zusammenarbeit stehen.
Die Zielprofilanalyse hilft Unternehmen, die wichtigsten persönlichen Anforderungen für eine offene Stelle zu definieren. So können gezielt Kandidaten gefunden werden, die nicht nur fachlich, sondern auch persönlich zum Unternehmen und zur Position passen.
Die Persönlichkeitsanalyse zeigt individuelle Stärken, bevorzugte Rollen im Team, Motivationsfaktoren und mögliche Stressoren auf. Sie basiert auf etablierten Modellen der Potenzialanalyse und unterstützt sowohl die persönliche Entwicklung als auch die Teamzusammenarbeit.
Bei Neuregistrierung erhalten Sie 5 Zielprofile kostenlos in Ihrem Account gutgeschrieben und können PERSENTIS Profiling somit unverbindlich ausprobieren.
Das Tool richtet sich an Unternehmen, HR-Verantwortliche, Führungskräfte und Teams, die Stellen passgenau besetzen und Potenziale im Team optimal nutzen möchten.
Die Erstellung von Persönlichkeitsprofilen ist kostenlos und unlimitiert.
- Legen Sie einen Unternehmensaccount an oder loggen Sie sich ein unter https://my.persentis.com
- Legen Sie eine neue Abteilung an oder wählen Sie die Abteilung aus, in der Sie eine Stelle besetzen wollen.
- Klicken Sie auf „Neue Stelle“ und benennen Sie die Position, die besetzt werden soll.
- Wählen Sie Zielprofil > anlegen
- Sie werden durch einige gezielte Auswahlfragen geführt und erfahren danach, welche Persönlichkeit Sie suchen (z.Bsp. „Sie suchen eine Persönlichkeit, die korrekt und achtsam ist – KA“). Eine entsprechende Beschreibung steht zum Download bereit.
- Jetzt können Sie Bewerber zum Matching einladen: Einfach Name, Email-Adresse und gewünschte Sprache eintragen und auf „einladen“ klicken.
- Wenn Bewerber Ihre Einladung zum Profiling angenommen und ihre Ergebnisse freigegeben haben, wird Ihnen in Ampelfarben angezeigt, welche Bewerber am besten zu Ihrer Vakanz passen.
- Das Matching liefert eine datenbasierte Vorauswahl. Sie entscheiden anschließend, welche Bewerber Sie zu Gesprächen einladen oder in den weiteren Auswahlprozess aufnehmen.
Sie können beliebig viele Bewerber einladen: PERSENTIS Persönlichkeitsprofile sind kostenlos.
Weil es für eine gelungene Stellenbesetzung für beide Seiten passen muss.
PERSENTIS hält sich streng an die Grundsätze der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und stellt sicher, dass personenbezogene Daten ausschließlich für den vorgesehenen Zweck verwendet werden. Daten werden nur für die Zwecke erhoben und verarbeitet, denen ausdrücklich zugestimmt wurde.
Das Verhältnis von emotionalen, kalkulativen und Wachstums-Faktoren finden Sie mit PERSENTIS Analytics heraus. Übernehmen Sie die Werte nach Ihrer Analyse aus dem PERSENTIS Analytics Dashboard (Arbeitgeberattraktivität).