![[P]-care-RGB-01](https://www.persentis.com/wp-content/uploads/2026/01/P-care-RGB-01.png)
mentale
Gesundheit
mit system
Arbeitsbedingungen dürfen nicht krank machen. Der Gesetzgeber schreibt daher eine regelmässige Evaluierung der psychischen Arbeitsbelastung vor.
Mit PERSENTIS Care setzen Sie diese easy, kostengünstig und rechtskonform um und fördern zugleich ein positives und leistungsfreundliches Arbeitsumfeld.
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Gesundheit
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Mit PERSENTIS Care setzen Sie diese easy, kostengünstig und rechtskonform um und fördern zugleich ein positives und leistungsfreundliches Arbeitsumfeld.

nur 13
Fragen
Die neue Leichtigkeit
psychischer Gefährdungsbeurteilung
PERSENTIS Care denkt psychische Gefährdungsbeurteilung NEU. Nicht als langatmige Befragung, sondern als leistungsstarkes Frühwarnsystem und Entscheidungsgrundlage für Organisationen. Ein interdisziplinär entwickeltes Screening-Tool, das rechtliche Anforderungen erfüllt UND im Arbeitsalltag funktioniert. Mit nur 13 Fragen erfassen Sie psychische Belastungen am Arbeitsplatz. Fundiert, verständlich und unglaublich effizient.
RECHTSKONFORM:
Das Tool basiert auf den Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes (DE),
des ASchG (AT) sowie der DIN EN ISO 10075-1.
PSYCHOLOGISCHE TIEFE & EFFIZIENZ:
Der ultrakompakte Fragebogen ist in wenigen Minuten
ausgefüllt, was die Teilnahmebereitschaft erhöht und zu aussagekräftigen Ergebnissen führt.
So einfach waren mentale Gesundheit und
gesetzlicher Arbeitsschutz noch nie.
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PERSENTIS Care denkt psychische Gefährdungsbeurteilung NEU. Nicht als langatmige Befragung, sondern als leistungsstarkes Frühwarnsystem und Entscheidungsgrundlage für Organisationen. Ein interdisziplinär entwickeltes Screening-Tool, das rechtliche Anforderungen erfüllt UND im Arbeitsalltag funktioniert. Mit nur 13 Fragen erfassen Sie psychische Belastungen am Arbeitsplatz. Fundiert, verständlich und unglaublich effizient.
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benefits
die WIRKEN
benefits
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IHRE
ERGEBNISSE
Sie erhalten einen Report,
der klar, verständlich und praxisnah
zeigt, wo Ihr Unternehmen steht.

UNTERNEHMENS-HEATMAP:
Gesamtsituation mit Stärken und kritischen
Bereichen auf einen Blick
2 DIMENSIONEN, 100% ORIENTIERUNG:
Aufgabenattraktivität & Beziehungsqualität,
aufgeschlüsselt auf Abteilungsebene
mit allen wichtigen Faktoren
AMPEL-TACHO:
Ergebnisse in Grün, Gelb oder Rot.
Von „Top Performance“ bis „Handlungsbedarf“.
POSITIVE & NEGATIVE ASPEKTE:
zur schnellen Orientierung und Differenzierung.
FREITEXT ANTWORTEN:
Direkte Stimmen aus dem Team, die
Hintergründe sichtbar machen.
DOKUMENTATION & FORTSCHREIBUNG:
Relevantes Formular für Ihr BGM,
zur einfachen Erfüllung der Nachweispflicht.
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EIN STARKES SIGNAL
NACH INNEN UND AUSSEN
Der WE CARE Badge zeigt an, dass Sie mit Ihrem Unternehmen eine Evaluierung der psychischen Arbeitsbelastung durchgeführt haben – als Teil eines kontinuierlichen Engagements für gesunde Arbeitsbedingungen. So unterscheiden Sie sich grundlegend von anderen und positionieren sich als verantwortungsvoller Arbeitgeber.
Das Zeichen für
gelebte Verantwortung
Der WE CARE Badge zeigt an, dass Sie mit Ihrem Unternehmen eine Evaluierung der psychischen Arbeitsbelastung durchgeführt haben – als Teil eines kontinuierlichen Engagements für gesunde Arbeitsbedingungen. So unterscheiden Sie sich grundlegend von anderen und positionieren sich als verantwortungsvoller Arbeitgeber.
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Investieren
Sie JETZT
in Ihr TEAM
Bestellen, sicher und bequem via STRIPE bezahlen und sofort loslegen.
Wir nutzen Stripe als Zahlungsdienstleister – so können Sie bequem auf Rechnung (Klarna),
per Kreditkarte, Banküberweisung, SEPA-Lastschrift bezahlen.
Die angegebenen Preise verstehen zzgl. der gesetzlichen MwSt. Es gelten unsere AGBs.
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Kunden
die PERSENTIS
vertrauen

„Erstaunlich, dass man mit geringem Aufwand so umfassende und vielschichtige Erkenntnisse gewinnen kann: Wir haben ein klares Stimmungsbild bekommen, wissen, wo es anzusetzen gilt und welche Maßnahmen für welche Teams die richtigen sind. Wir sind sehr zufrieden und werden PERSENTIS in unserem Bereich auch künftig fortführen.“

Wir haben PERSENTIS im April 2024 das erste Mal eingesetzt. Die Resonanz war außergewöhnlich. 100 % der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben daran teilgenommen. Das Feedback hilft uns sehr, bei einer proaktiven und werteorientierten Mitarbeiterführung. PERSENTIS zeigt uns auch darüber hinaus das Empfinden und die Bedürfnisse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eindrucksvoll auf. Sehr gelungenes Tool, danke dafür und Gratulation!

„Die Zusammenarbeit mit dem Team von PERSENTIS sowie der Einsatz der Software für unsere Mitarbeiter:innen-Befragung war ein voller Erfolg. Die Abwicklung war sehr einfach und unaufwändig. Wir konnten eine hohe Beteiligung unserer Mitarbeiter:innen von beinahe 80% erzielen. Die Ergebnisse haben einerseits unsere Attraktivität als Arbeitgeber in den entscheidenden Punkten bestätigt und andererseits wertvolle Ansatzpunkte für eine Weiterentwicklung geliefert. Die ersten Erkenntnisse setzen wir bereits in der laufenden Führungskräfteschulung um.

„Unsere Vorreiterrolle in Sachen Familienurlaub haben wir zuallererst unseren Mitarbeitern zu verdanken. Als Arbeitgeber ist es für uns daher essenziell zu wissen, was die Mitarbeiter brauchen, was sie motiviert, wie wir sie fördern – und damit die Bindung steigern können. PERSENTIS liefert dazu Tiefeninformationen, da kommt kein anderes Tool mit.“

PERSENTIS ist ein hervorragendes Tool, um eine schnelle und unkomplizierte Mitarbeiterumfrage durchführen zu lassen. Das Feedback hilft uns sehr, die richtigen Maßnahmen für die Verbundenheit im Team zu steigern und unterstützt uns in der Weiterentwicklung als Arbeitgebermarke sehr.

„Die Auswertung und Analyse von PERSENTIS hat mir als Unternehmer einen Überblick über meine gesamte Personalsituation geschaffen. Die persönlichen Auswertungen und Kommentierungen haben mir ein Stimmungsbild in der Belegschaft verschafft, die Bewertungen und Analysen notwendige Maßnahmen aufgezeigt. Ein professionelles Tool, welches sicherlich für die Zukunft hilfreich ist.“

„Ich finde das System der 3 Motivationssäulen, die Herangehensweise sowie die einfache Online Befragung von PERSENTIS TOP. Man findet heraus wie das eigene Team gelagert ist und welche Maßnahmen individuell gefragt sind.“

„PERSENTIS hat uns aufgezeigt, wie schnell und unkompliziert wir eine ausführliche Umfrage in unserem Team durchführen können, bei der auch sprachliche Barrieren einfach überwunden werden können und wir somit ein repräsentatives Feedback erhalten konnten.“
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Kompetenz
& erfahrung
IVO GALIC
BETTERISTIC – Corporate Mental Health
Bücklestr. 3, 78467 Konstanz, GERMANY
Wer mit PERSENTIS Care arbeitet, profitiert nicht nur von einem innovativen Tool – sondern von der geballten Kompetenz eines erfahrenen Expertennetzwerks.
Ivo Galic ist diplomierter Psychologe und Betriebswirt, empathischer Coach und Trainer mit fast 20 Jahren internationaler Erfahrung, Gründer von BETTERISTIC – Corporate Mental Health & Entwickler der PERSENTIS Care Methode.
Sein psychologisches Fachwissen, seine unternehmerische Perspektive und seine Nähe zur Praxis machen ihn zum zentralen Ansprechpartner, wenn es darum geht, psychische Belastung professionell, wirksam und rechtssicher zu evaluieren.
Durch unsere Partnerschaft mit BETTERISTIC können wir sicherstellen, das Ihre Evaluation einerseits wissenschaftlichen Standards & gesetzlichen Vorgaben entspricht und andererseits Sie auf jedem Schritt Ihrer GB psych auf kompetente Begleitung zurückgreifen können
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BETTERISTIC – Corporate Mental Health
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Ivo Galic ist diplomierter Psychologe und Betriebswirt, empathischer Coach und Trainer mit fast 20 Jahren internationaler Erfahrung, Gründer von BETTERISTIC – Corporate Mental Health & Entwickler der PERSENTIS Care Methode.
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Erfragen was BEWEGT.
Errechnen was ZÄHLT.
Erkennen was WIRKT.
Der Unterschied zwischen Belastung und Beanspruchung in der Arbeitspsychologie liegt in ihrer Definition und Wirkung:
Belastung beschreibt alle äußeren, objektiven Faktoren, die auf eine Person am Arbeitsplatz einwirken. Belastungen können physischer, psychischer oder sozialer Natur sein und umfassen z. B. die Arbeitsumgebung (Lärm, Temperatur), die Arbeitsaufgaben (Schwere, Komplexität) und die Arbeitsorganisation (Arbeitszeiten, Pausenregelungen). Belastung ist also das, was von außen auf die Person zukommt und erst einmal neutral betrachtet werden kann.
Beanspruchung beschreibt dagegen die individuelle, subjektive Reaktion auf diese Belastungen. Sie hängt stark von der persönlichen Verfassung, Erfahrung, dem Wissen und den Fähigkeiten der Person ab. So kann eine bestimmte Belastung je nach Person zu unterschiedlicher Beanspruchung führen. Beanspruchung kann sich in Form von Stress, Ermüdung, Frustration oder auch positiven Herausforderungen zeigen und ist die tatsächliche Auswirkung, die die Belastung auf die Person hat.
Zusammengefasst:
Belastung = äußere Arbeitsbedingungen
Beanspruchung = individuelle Auswirkung dieser Bedingungen auf die Person
Die Evaluierung im Sinne des Arbeitnehmerschutzes ist ein systematischer Prozess, bei dem Gefahren für Sicherheit und Gesundheit in der Arbeit ermittelt und beurteilt werden. Nach dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (AT) bzw. dem Arbeitsschutzgesetz (DE) sind Arbeitgeber verpflichtet, Tätigkeiten und Arbeitsvorgänge zu evaluieren und diesen Prozess sowie die Ergebnisse in den Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumenten festzuhalten. In weiterer Folge sind geeignete Maßnahmen zur Beseitigung bzw. Minimierung der Gefahren festzulegen und umzusetzen. Seit 2013 umfasst die verpflichtende Gefährdungsbeurteilung ausdrücklich auch die psychische Arbeitsbelastung.
Die subjektiv erlebte Beanspruchung und Empfindungen von Einzelpersonen sind nicht Thema der Arbeitsplatzevaluierung.
Jeder Arbeitgeber, bereits ab dem 1. Mitarbeiter.
Ziel ist es, Gefahren möglichst standardisiert und strukturiert zu erheben. Die in Folge festgelegten Maßnahmen sollen an der Ursache ansetzen und kollektiv wirken, also eine kontinuierliche Verbesserung der Arbeitsverhältnisse bewirken.
Im §5 ASchG wird die Arbeitsplatzevaluierung geregelt. Dieser Paragraph verpflichtet Arbeitgeber zur Ermittlung und Beurteilung der Gefahren sowie zur Festlegung von Maßnahmen und deren Dokumentation.
§5 ASchG Beurteilung der Arbeitsbedingungen
(1) Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.
(2) Der Arbeitgeber hat die Beurteilung je nach Art der Tätigkeiten vorzunehmen. Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen ist die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ausreichend.
(3) Eine Gefährdung kann sich insbesondere ergeben durch
- die Gestaltung und die Einrichtung der Arbeitsstätte und des Arbeitsplatzes,
- physikalische, chemische und biologische Einwirkungen,
- die Gestaltung, die Auswahl und den Einsatz von Arbeitsmitteln, insbesondere von Arbeitsstoffen, Maschinen, Geräten und Anlagen sowie den Umgang damit,
- die Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitszeit und deren Zusammenwirken,
- unzureichende Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten,
- psychische Belastungen bei der Arbeit.
Gesetzliche Bestimmungen zur Evaluierung in Österreich:
Die Verpflichtung zur Evaluierung der psychischen Arbeitsbelastung ist in Österreich seit 2013 explizit im Arbeitsschutzgesetz (ASchG) verankert. Zusätzlich wird sie in § 68 Abs. 1 des ASchG als besondere Evaluierungsverpflichtung hervorgehoben.
ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG, BGBl. 450/1994):
§ 4 (Gefahrenermittlung und Maßnahmenfestlegung)
§ 5 (Dokumentation)
§ 7 (Grundsätze der Gefahrenverhütung)
Im Fall einer Überprüfung wird die Einhaltung der o.g. 7 Schritte sowie die Anwendung eines geeigneten Instrumentes nach ISO 10075 Norm überprüft. Die ermittelten Belastungen und daraus abgeleiteten Maßnahmen sind in den betrieblichen Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumenten festzuhalten.
Die Mitglieder einer Befragungsgruppe sollten vergleichbare Tätigkeiten unter ähnlichen Bedingungen ausführen. Naheliegend ist hier eine Gruppierung in Abteilungen.
Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, Maßnahmen zur Verbesserung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes kontinuierlich zu überprüfen und anzupassen. Für die Evaluierung wird ein 1 bis 2-Jahresrhythmus empfohlen und vom Gesetzgeber akzeptiert.
Gemäß § 5 des Arbeitsschutzgesetzes ist die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen „bei jeder Veränderung der Arbeitsbedingungen“ zu aktualisieren.
Beispiele hierfür sind der Einsatz neuer Arbeitsstoffe, Änderungen bei Arbeitsverfahren und Tätigkeiten sowie das Auftreten von Vorfällen oder Unfällen.
In Deutschland sind zum einen Gewerbeaufsichtsämter bzw. Aufsichtsbehörden der jeweiligen Bundesländer dafür verantwortlich, die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes, einschließlich der psychischen Gefährdungsbeurteilung, zu kontrollieren. Sie führen Inspektionen durch und überprüfen die Arbeitsschutzmaßnahmen in Unternehmen. Zum anderen spielen Unfallversicherungsträger (z. B. Berufsgenossenschaften) eine wichtige Rolle, da sie nicht nur die Einhaltung der Vorschriften überwachen, sondern auch Beratung und Schulungen zur Gefährdungsbeurteilung anbieten. Sie können bei Verstößen Sanktionen verhängen.
In Österreich ist in erster Linie die Arbeitsinspektion zuständig: Als zentrale Behörde, die den Arbeitnehmerschutz überwacht, kontrolliert sie, ob Unternehmen die Gefährdungsbeurteilung, einschließlich psychischer Belastungen, ordnungsgemäß durchführen. Bei Verstößen kann die Arbeitsinspektion Maßnahmen ergreifen oder Bußgelder verhängen.
Beide Länder setzen auf eine Kombination von Inspektionen und präventiven Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die Gefährdungsbeurteilung ordnungsgemäß durchgeführt wird.
Nach Ihrer Bestellung erhalten Sie den Umfragelink zur Aussendung an Ihr Team. Im Preis inkludiert ist bereits ein 30-minütiges Expertengespräch, das Sie je nach Bedarf vor oder nach Ihrer Evaluierung in Anspruch nehmen können. Die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung stellt PERSENTIS CARE als PDF zur Verfügung. Kritische Themenbereiche sind gekennzeichnet und können nun mit internen Fachkräften, Arbeitsgruppen und/oder Experten aus dem PERSENTIS Netzwerk bearbeitet werden. Prüfen Sie die Wirksamkeit der Maßnahmen – zwischenzeitlich z.B. mithilfe Ihrer nächsten PERSENTIS Analyse: Sie können hier ganz gezielt mit individuellen Zusatzfragen auf die Maßnahmen und deren Effektivität eingehen.
Die Dokumentationspflicht ist im Arbeitsschutzgesetz festgeschrieben (DE § 5 und § 6 ArbSchG / AT ASchG, § 4 und § 5). Demnach sind alle Betriebe gesetzlich zu einer Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung verpflichtet.
Aus der Dokumentation muss erkennbar sein, dass die Gefährdungsbeurteilung angemessen durchgeführt wurde, welche Maßnahmen ergriffen wurden und ob die Schutzziele des Arbeitnehmers erreicht wurden. Die Dokumentation kann in Papierform oder aber auch in Form elektronisch gespeicherter Dateien geführt werden.
Mit Ihrem PERSENTIS Care Report erhalten Sie eine Bescheinigung der konzeptionellen, fachlichen und methodischen Güte des Erhebungsverfahrens sowie ein Dokumentationsformular, in dem Sie Zuständigkeiten und geplante Maßnahmen eintragen können.
Unternehmen, die keine Gefährdungsbeurteilung für psychische Belastungen durchführen, riskieren rechtlichen Konsequenzen. Je nach Schwere des Verstoßes kann dies für den Arbeitgeber eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe bedeuten, insbesondere wenn die Gesundheit oder das Leben eines Mitarbeitenden dadurch gefährdet wird.
In DEUTSCHLAND können Unternehmen, die ihrer Verpflichtung zur psychischen Gefährdungsbeurteilung (GB-Psych) nicht nachkommen, mit erheblichen Strafen rechnen:
Bußgelder: Bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Vorgaben drohen Bußgelder von bis zu 25.000 Euro
Strafrechtliche Konsequenzen: Im schlimmsten Fall kann es zur strafrechtlichen persönlichen Haftung des Geschäftsführers kommen. Dies kann zu Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr oder entsprechend höheren Geldstrafen führen.
Weitere mögliche Folgen: Einstellung des betroffenen Arbeitsbereichs, Regressansprüche durch Versicherungen im Falle eines Arbeitsunfalls
Diese Strafen werden in der Regel erst verhängt, nachdem das Unternehmen von der zuständigen Behörde aufgefordert wurde, die Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, und dieser Aufforderung innerhalb einer gesetzten Frist nicht nachgekommen ist
ÖSTERREICH: Bei Nichtdurchführung der Evaluierung psychischer Belastungen drohen in Österreich folgende Strafen gemäß § 130 Abs. 1 Z 5 ASchG:
Erstverstoß: Geldstrafe von 166 € bis 8.324 €
Wiederholungsfall: Geldstrafe von 333 € bis 16.659 €
Psychische Belastungen rücken durch den Wandel der Arbeitswelt immer stärker in den Fokus des gesetzlichen Arbeitsschutzes und der betrieblichen Gesundheitsförderung. Laut Europäischer Norm EN ISO 10075-1, die dem Arbeitnehmerschutz und hier insbesondere der Novellierung 2013 hinsichtlich der Evaluierung psychischer Belastung zu Grunde liegt, handelt es sich dabei um „die Gesamtheit aller erfassbaren Einflüsse, die von aussen auf den Menschen zukommen und psychisch auf ihn einwirken“.
Es geht also nicht um die Messung von Arbeitszufriedenheit, Burnout, Leistung, Stress oder ähnlichem bei einzelnen Mitarbeitern, sondern ausschliesslich um die Bedingungen, unter denen Arbeit stattfindet. Es wird untersucht, welche arbeitsbedingten Faktoren potenziell zu psychischen Belastungen führen können, um diese gezielt zu identifizieren und zu verbessern.
In 23 EU-Ländern ist die systematische Erfassung der Belastungssituation explizit im Gesetz verankert.












