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Psychische Gefährdungsbeurteilung
Mentale Gesundheit screenen, bevor Belastung zum Risiko wird.
Arbeitsbedingungen dürfen nicht krank machen. Der Gesetzgeber schreibt daher eine regelmässige Evaluierung der psychischen Arbeitsbelastung vor.
Mit PERSENTIS Care setzen Sie diese easy, kostengünstig und rechtskonform um und fördern zugleich ein positives und leistungsfreundliches Arbeitsumfeld.
Prävention beginnt
mit 13 Fragen
PERSENTIS Care denkt psychische Gefährdungsbeurteilung NEU. Nicht als langatmige Befragung, sondern als leistungsstarkes Frühwarnsystem und Entscheidungsgrundlage für Organisationen. Ein interdisziplinär entwickeltes Screening-Tool, das rechtliche Anforderungen erfüllt UND im Arbeitsalltag funktioniert. Mit nur 13 Fragen erfassen Sie psychische Belastungen am Arbeitsplatz. Fundiert, verständlich und unglaublich effizient.
RECHTSKONFORM:
Das Tool basiert auf den Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes (DE),
des ASchG (AT) sowie der DIN EN ISO 10075-1.
PSYCHOLOGISCHE TIEFE & EFFIZIENZ:
Der ultrakompakte Fragebogen ist in wenigen Minuten ausgefüllt, was die Teilnahmebereitschaft erhöht und zu aussagekräftigen Ergebnissen führt.
So einfach waren mentale Gesundheit und
gesetzlicher Arbeitsschutz noch nie.
Worum & Wozu?
Ein starkes Signal
nach innen und aussen
Der WE CARE Badge zeigt an, dass Sie mit Ihrem Unternehmen eine Evaluierung der psychischen Arbeitsbelastung durchgeführt haben – als Teil eines kontinuierlichen Engagements für gesunde Arbeitsbedingungen. So unterscheiden Sie sich grundlegend von anderen und positionieren sich als verantwortungsvoller Arbeitgeber.
Kompetenz & Erfahrung
IVO GALIC
BETTERISTIC – Corporate Mental Health
Bücklestr. 3, 78467 Konstanz, GERMANY
Wer mit PERSENTIS Care arbeitet, profitiert nicht nur von einem innovativen Tool – sondern von der geballten Kompetenz eines erfahrenen Expertennetzwerks.
Ivo Galic ist diplomierter Psychologe und Betriebswirt, empathischer Coach und Trainer mit fast 20 Jahren internationaler Erfahrung, Gründer von BETTERISTIC – Corporate Mental Health & Entwickler der PERSENTIS Care Methode.
Sein psychologisches Fachwissen, seine unternehmerische Perspektive und seine Nähe zur Praxis machen ihn zum zentralen Ansprechpartner, wenn es darum geht, psychische Belastung professionell, wirksam und rechtssicher zu evaluieren.
Durch unsere Partnerschaft mit BETTERISTIC können wir sicherstellen, das Ihre Evaluation einerseits wissenschaftlichen Standards & gesetzlichen Vorgaben entspricht und andererseits Sie auf jedem Schritt Ihrer GB psych auf kompetente Begleitung zurückgreifen können.
Wegschauen ist
teurer als Hinschauen
Mentale Belastungen verschwinden nicht, wenn man sie ignoriert. Sie tauchen nur später wieder auf: als Krankenstände, Fluktuation oder Führungsprobleme.
PERSENTIS Care macht frühes Hinschauen leicht, kontrollierbar und prüfsicher.
Investieren Sie
JETZT in Ihr TEAM

Erfragen was BEWEGT.
Errechnen was ZÄHLT.
Erkennen was WIRKT.
FAQs
Wenn Sie Fragen zur Anwendung der PERSENTIS Software oder zum Ablauf Ihrer Umfrage haben, schreiben Sie bitte eine Email an office@persentis.com oder buchen Sie einen Gesprächstermin.
Der Unterschied zwischen Belastung und Beanspruchung in der Arbeitspsychologie liegt in ihrer Definition und Wirkung:
Belastung beschreibt alle äußeren, objektiven Faktoren, die auf eine Person am Arbeitsplatz einwirken. Belastungen können physischer, psychischer oder sozialer Natur sein und umfassen z. B. die Arbeitsumgebung (Lärm, Temperatur), die Arbeitsaufgaben (Schwere, Komplexität) und die Arbeitsorganisation (Arbeitszeiten, Pausenregelungen). Belastung ist also das, was von außen auf die Person zukommt und erst einmal neutral betrachtet werden kann.
Beanspruchung beschreibt dagegen die individuelle, subjektive Reaktion auf diese Belastungen. Sie hängt stark von der persönlichen Verfassung, Erfahrung, dem Wissen und den Fähigkeiten der Person ab. So kann eine bestimmte Belastung je nach Person zu unterschiedlicher Beanspruchung führen. Beanspruchung kann sich in Form von Stress, Ermüdung, Frustration oder auch positiven Herausforderungen zeigen und ist die tatsächliche Auswirkung, die die Belastung auf die Person hat.
Zusammengefasst:
Belastung = äußere Arbeitsbedingungen
Beanspruchung = individuelle Auswirkung dieser Bedingungen auf die Person
Die Evaluierung im Sinne des Arbeitnehmerschutzes ist ein systematischer Prozess, bei dem Gefahren für Sicherheit und Gesundheit in der Arbeit ermittelt und beurteilt werden. Nach dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (AT) bzw. dem Arbeitsschutzgesetz (DE) sind Arbeitgeber verpflichtet, Tätigkeiten und Arbeitsvorgänge zu evaluieren und diesen Prozess sowie die Ergebnisse in den Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumenten festzuhalten. In weiterer Folge sind geeignete Maßnahmen zur Beseitigung bzw. Minimierung der Gefahren festzulegen und umzusetzen. Seit 2013 umfasst die verpflichtende Gefährdungsbeurteilung ausdrücklich auch die psychische Arbeitsbelastung.
Die subjektiv erlebte Beanspruchung und Empfindungen von Einzelpersonen sind nicht Thema der Arbeitsplatzevaluierung.
Jeder Arbeitgeber, bereits ab dem 1. Mitarbeiter.
Ziel ist es, Gefahren möglichst standardisiert und strukturiert zu erheben. Die in Folge festgelegten Maßnahmen sollen an der Ursache ansetzen und kollektiv wirken, also eine kontinuierliche Verbesserung der Arbeitsverhältnisse bewirken.
Im Fall einer Überprüfung wird die Einhaltung der o.g. 7 Schritte sowie die Anwendung eines geeigneten Instrumentes nach ISO 10075 Norm überprüft. Die ermittelten Belastungen und daraus abgeleiteten Maßnahmen sind in den betrieblichen Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumenten festzuhalten.
Die Mitglieder einer Befragungsgruppe sollten vergleichbare Tätigkeiten unter ähnlichen Bedingungen ausführen. Naheliegend ist hier eine Gruppierung in Abteilungen.
Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, Maßnahmen zur Verbesserung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes kontinuierlich zu überprüfen und anzupassen. Für die Evaluierung wird ein 1 bis 2-Jahresrhythmus empfohlen und vom Gesetzgeber akzeptiert.
Gemäß § 5 des Arbeitsschutzgesetzes ist die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen „bei jeder Veränderung der Arbeitsbedingungen“ zu aktualisieren.
Beispiele hierfür sind der Einsatz neuer Arbeitsstoffe, Änderungen bei Arbeitsverfahren und Tätigkeiten sowie das Auftreten von Vorfällen oder Unfällen.
Unternehmen, die keine Gefährdungsbeurteilung für psychische Belastungen durchführen, riskieren rechtlichen Konsequenzen. Je nach Schwere des Verstoßes kann dies für den Arbeitgeber eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe bedeuten, insbesondere wenn die Gesundheit oder das Leben eines Mitarbeitenden dadurch gefährdet wird.
Im §5 ASchG wird die Arbeitsplatzevaluierung geregelt. Dieser Paragraph verpflichtet Arbeitgeber zur Ermittlung und Beurteilung der Gefahren sowie zur Festlegung von Maßnahmen und deren Dokumentation.
§5 ASchG Beurteilung der Arbeitsbedingungen
(1) Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.
(2) Der Arbeitgeber hat die Beurteilung je nach Art der Tätigkeiten vorzunehmen. Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen ist die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ausreichend.
(3) Eine Gefährdung kann sich insbesondere ergeben durch
- die Gestaltung und die Einrichtung der Arbeitsstätte und des Arbeitsplatzes,
- physikalische, chemische und biologische Einwirkungen,
- die Gestaltung, die Auswahl und den Einsatz von Arbeitsmitteln, insbesondere von Arbeitsstoffen, Maschinen, Geräten und Anlagen sowie den Umgang damit,
- die Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitszeit und deren Zusammenwirken,
- unzureichende Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten,
- psychische Belastungen bei der Arbeit.
Gesetzliche Bestimmungen zur Evaluierung in Österreich:
Die Verpflichtung zur Evaluierung der psychischen Arbeitsbelastung ist in Österreich seit 2013 explizit im Arbeitsschutzgesetz (ASchG) verankert. Zusätzlich wird sie in § 68 Abs. 1 des ASchG als besondere Evaluierungsverpflichtung hervorgehoben.
ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG, BGBl. 450/1994):
§ 4 (Gefahrenermittlung und Maßnahmenfestlegung)
§ 5 (Dokumentation)
§ 7 (Grundsätze der Gefahrenverhütung)
In Deutschland sind zum einen Gewerbeaufsichtsämter bzw. Aufsichtsbehörden der jeweiligen Bundesländer dafür verantwortlich, die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes, einschließlich der psychischen Gefährdungsbeurteilung, zu kontrollieren. Sie führen Inspektionen durch und überprüfen die Arbeitsschutzmaßnahmen in Unternehmen. Zum anderen spielen Unfallversicherungsträger (z. B. Berufsgenossenschaften) eine wichtige Rolle, da sie nicht nur die Einhaltung der Vorschriften überwachen, sondern auch Beratung und Schulungen zur Gefährdungsbeurteilung anbieten. Sie können bei Verstößen Sanktionen verhängen.
In Österreich ist in erster Linie die Arbeitsinspektion zuständig: Als zentrale Behörde, die den Arbeitnehmerschutz überwacht, kontrolliert sie, ob Unternehmen die Gefährdungsbeurteilung, einschließlich psychischer Belastungen, ordnungsgemäß durchführen. Bei Verstößen kann die Arbeitsinspektion Maßnahmen ergreifen oder Bußgelder verhängen.
Beide Länder setzen auf eine Kombination von Inspektionen und präventiven Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die Gefährdungsbeurteilung ordnungsgemäß durchgeführt wird.
Sie legen die Care-Umfrage unter login.persentis.com an und verteilen den Umfragelink an Ihre Mitarbeitenden. Nach Abschluss der Befragung stehen die Ergebnisse direkt im Dashboard bereit.
Zusätzlich können Sie einen PDF-Report herunterladen. Sie erhalten außerdem das gesetzlich erforderliche Fortschreibungsformular sowie ein Zertifikat, das die wissenschaftlich fundierte Methode von PERSENTIS Care bestätigt.
Kritische Themenbereiche werden klar gekennzeichnet. Diese können anschließend mit internen Fachkräften, Arbeitsgruppen oder Experten aus dem PERSENTIS Netzwerk bearbeitet werden.
Die Wirksamkeit der Maßnahmen lässt sich später gezielt überprüfen – zum Beispiel mit individuellen Zusatzfragen in einer weiteren PERSENTIS Analyse oder einer Pulse Umfrage.
Sie möchten PERSENTIS Care vorher kennenlernen?
Unser Guide führt Sie Schritt für Schritt durch das User Interface und zeigt Ihnen, wie eine Care-Evaluierung aufgebaut ist – ganz unverbindlich und ohne Registrierung. GUIDE ÖFFNEN
Die Dokumentationspflicht ist im Arbeitsschutzgesetz festgeschrieben (DE § 5 und § 6 ArbSchG / AT ASchG, § 4 und § 5). Demnach sind alle Betriebe gesetzlich zu einer Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung verpflichtet.
Aus der Dokumentation muss erkennbar sein, dass die Gefährdungsbeurteilung angemessen durchgeführt wurde, welche Maßnahmen ergriffen wurden und ob die Schutzziele des Arbeitnehmers erreicht wurden. Die Dokumentation kann in Papierform oder aber auch in Form elektronisch gespeicherter Dateien geführt werden.
Mit Ihrem PERSENTIS Care Report erhalten Sie eine Bescheinigung der konzeptionellen, fachlichen und methodischen Güte des Erhebungsverfahrens sowie ein Dokumentationsformular, in dem Sie Zuständigkeiten und geplante Maßnahmen eintragen können.
In DEUTSCHLAND können Unternehmen, die ihrer Verpflichtung zur psychischen Gefährdungsbeurteilung (GB-Psych) nicht nachkommen, mit erheblichen Strafen rechnen:
Bußgelder: Bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Vorgaben drohen Bußgelder von bis zu 25.000 Euro
Strafrechtliche Konsequenzen: Im schlimmsten Fall kann es zur strafrechtlichen persönlichen Haftung des Geschäftsführers kommen. Dies kann zu Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr oder entsprechend höheren Geldstrafen führen.
Weitere mögliche Folgen: Einstellung des betroffenen Arbeitsbereichs, Regressansprüche durch Versicherungen im Falle eines Arbeitsunfalls
Diese Strafen werden in der Regel erst verhängt, nachdem das Unternehmen von der zuständigen Behörde aufgefordert wurde, die Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, und dieser Aufforderung innerhalb einer gesetzten Frist nicht nachgekommen ist
ÖSTERREICH: Bei Nichtdurchführung der Evaluierung psychischer Belastungen drohen in Österreich folgende Strafen gemäß § 130 Abs. 1 Z 5 ASchG:
Erstverstoß: Geldstrafe von 166 € bis 8.324 €
Wiederholungsfall: Geldstrafe von 333 € bis 16.659 €
Psychische Belastungen rücken durch den Wandel der Arbeitswelt immer stärker in den Fokus des gesetzlichen Arbeitsschutzes und der betrieblichen Gesundheitsförderung. Laut Europäischer Norm EN ISO 10075-1, die dem Arbeitnehmerschutz und hier insbesondere der Novellierung 2013 hinsichtlich der Evaluierung psychischer Belastung zu Grunde liegt, handelt es sich dabei um „die Gesamtheit aller erfassbaren Einflüsse, die von aussen auf den Menschen zukommen und psychisch auf ihn einwirken“.
Es geht also nicht um die Messung von Arbeitszufriedenheit, Burnout, Leistung, Stress oder ähnlichem bei einzelnen Mitarbeitern, sondern ausschliesslich um die Bedingungen, unter denen Arbeit stattfindet. Es wird untersucht, welche arbeitsbedingten Faktoren potenziell zu psychischen Belastungen führen können, um diese gezielt zu identifizieren und zu verbessern.
In 23 EU-Ländern ist die systematische Erfassung der Belastungssituation explizit im Gesetz verankert.




