Eine Gehaltserhöhung macht glücklich, aber nicht lange…

Der Effekt auf Mitarbeiterbindung und Engagement ist minimal – und vor allem zeitlich begrenzt. Oft dauert es nur wenige Monate, bis das höhere Einkommen zur neuen Normalität geworden ist. Rund um das Thema Gehalt gibt es aber viele Zusatzleistungen, die Sie Ihren MitarbeiterInnen als Alternative zur Gehaltserhöhung vorschlagen können. Wir haben uns zehn davon genauer angeschaut.

Alternativen zur Lohnerhöhung

  1. Mehr Urlaubstage (unbezahlter Urlaub, etc.)
  2. Reduzierte Arbeitsstunden
  3. Flexible Arbeitszeiten
  4. Kinderbetreuung und Pflege
  5. Weiterbildungsmöglichkeiten und Fortbildungen
  6. Betriebliche Gesundheitsförderung und Fitness
  7. Fahrtkostenzuschüsse
  8. Zuschuss für Öffentliche Verkehrsmittel
  9. Elektroauto oder E-Bike
  10. Essenszuschuss

1. Mehr Urlaubstage
Eine zusätzliche 6. Urlaubswoche, unbezahlter Urlaub für Weiterbildungen oder längere Auslandsaufenthalte, ein zusätzlicher freier Tag am Geburtstag oder das Unbegrenzt-Urlaub-Modell können hier attraktive Alternativen zur Lohnerhöhung sein. Eine weitere Möglichkeit zur zeitlich begrenzten Freistellung ist ein Sabbatical.

2. Reduzierte Arbeitsstunden
Reduzierte Arbeitsstunden bei gleichem Gehalt können ein Ansporn für Ihre MitarbeiterInnen sein, mit dem Ziel, die Wochenstunden zu reduzieren, ohne dabei die Arbeitsleistung zu verringern. Effektiveres Arbeiten ist hier das Stichwort!

3. Flexible Arbeitszeiten
Laut einer Kununu-Studie sind flexible Arbeitszeiten mit rund 70% der am meisten gewünschte Benefit. Neben Homeoffice und der Möglichkeit zum remote arbeiten, sind auch Gleitzeit ohne Kernarbeitszeit, Vertrauensarbeitszeit und 4-Tage-Wochen eine attraktive Alternative zur Gehaltserhöhung.

4. Kinderbetreuung und Pflege
Als Arbeitgeber können Sie Beiträge für die Krippe, Kindergarten oder Kita Ihrer MitarbeiterInnen übernehmen und zusätzlich zum Lohn zahlen. Jährlich sind hier Zuschüsse bis 1.000€ für Kinder bis zum 10. Lebensjahr steuerfrei. Auch die Bezahlung von kurzfristigem Pflegepersonal für pflegebedürftige Angehörige (bis zu 600€) ist eine Option, wenn Ihre MitarbeiterInnen am Wochenende mal dienstlich einspringen müssen.

5. Weiterbildungsmöglichkeiten und Zuschüsse
Kosten für Weiterbildungen wie Workshops, Master oder Sprachkurs, können Sie für Ihre (wachstumsorientierten) MitarbeiterInnen zusätzlich zum Gehalt steuer- und sozialabgabenfrei übernehmen. Allerdings muss die Weiterbildung für die Tätigkeit oder den internen Jobwechsel des Mitarbeiters relevant sein.

6. Betriebliche Gesundheitsförderung und Fitness
Alle Leistungen, mit denen der allgemeine Gesundheitszustand verbessert wird, sind für MitarbeiterInnen bis zu 600€ im Jahr steuer- und sozialabgabenfrei. Hierzu zählen etwa Fitnessmitgliedschaft, Yoga, aber auch Stressbewältigungskurse oder Raucherentwöhnung. Eine weitere Möglichkeit ist eine Krankenzusatzversicherung, die Sie für Ihre MitarbeiterInnen übernehmen können.

7. Fahrtkostenzuschüsse
In Österreich können MitarbeiterInnen, die täglich zur Arbeit pendeln, einen Fahrtkostenzuschuss aus der Arbeitnehmerförderung des Landes beantragen.
In Deutschland können Sie Ihren MitarbeiterInnen zwischen Wohnung und Arbeitsort 30 Cent pro Kilometer und Arbeitstag zurückerstatten. Von diesem Betrag werden 15 % Lohnsteuer abgeführt. Sozialabgaben fallen weg.

8. Zuschuss für Öffentliche Verkehrsmittel
Auch bei einem Zuschuss für die Benützung von öffentlichen Verkehrsmitteln müssen MitarbeiterInnen keine Steuern und Sozialabgaben leisten. Eine Jahreskarte für die Öffentlichen Verkehrsmittel oder den Zug (z.B. Die Deutsche Bahn-Card oder das Klimaticket Österreich), die beruflich und privat genutzt werden dürfen, sind definitiv erfreuliche Benefits für Ihre MitarbeiterInnen.

9. Elektroauto oder E-Bike
Die geschäftliche und private Nutzung eines Elektroautos, E-Bikes oder Fahrrads ist für Ihre MitarbeiterInnen komplett steuerfrei, sofern der C02 Ausstoß bei Null Prozent liegt. Für E-Bikes gilt diese Regelung vorerst nur bis 2030.

10. Essenszuschuss
Egal ob Kantine, Lebensmittelgutscheine oder Essenszuschuss für den Restaurantbesuch in der Mittagspause.
In Deutschland können Sie Ihren MitarbeiterInnen bis zu 7,23€ (4,13€ Sachbezugswert + 3,10€ Arbeitgeberzuschuss) pro Tag für ein Mittagessen zahlen.
In Österreich sind es bis zu 8€ für Restaurant und Lieferdienste oder 2€ für Lebensmittel aus dem Supermarkt oder vom Bäcker. Mehr Infos zu den Regeln für steuerfreie Essensgutscheine in Österreich, hier.

Tipp: Apps wie Lunchit, givve Lunch oder MyEdenred Pay sind mittlerweile digitale Alternativen zur Essensmarke aus Papier.

Weitere lohnende Benefits

  • Geschenke: 186€ Sachgeschenke pro Mitarbeiter und Jahr möglich.
  • Dienstwohnung: zB im Hotel oder für pendelnde MitarbeiterInnen.
  • Arbeitsgeräte zur privaten Nutzung: Notebook, PC, Handy, …
  • Geld leihen: bis zu 2.600 Euro steuer- und sozialabgabenfrei.
  • Firmenwagen: für berufliche und private Nutzung.
  • 20 Prozent-Zeit: um an zusätzlichen Ideen zu arbeiten, die nichts mit den eigentlichen Aufgaben zu tun haben (müssen).

Wie Sie sehen, gibt es jede Menge steuerfreier Extras, die sich für beide Seiten lohnen.

Vorteile von Zusatzleistungen für Sie als Arbeitgeber

  • Finanzielle Vorteile aufgrund steuerlicher Absetzbarkeit
  • Langfristige Beziehungspflege & Mitarbeiterbindung
  • Imagepflege und Steigerung der Arbeitgeberattraktivität
  • Höhere Gehaltszufriedenheit bei MitarbeiterInnen

Messbare Vorteile gegenüber anderen Arbeitgebern

Vor allem kalkulativ orientierte MitarbeiterInnen, die Leistung und Gegenleistung genau abwiegen, wollen messbare Vorteile gegenüber anderen Arbeitgebern erkennen und bekommen. Stimmen die Rahmenbedingungen, wie etwa das Gehalts- und Zeitmanagement, haben sie eine solide Basis, um volle Leistung zu bringen.

Außerdem ist der kalkulative Faktor für Sie als Arbeitgeber am einfachsten zu steuern.
Etwa durch flexible Arbeitszeiten, moderne Arbeitsplatzgestaltung oder Benefits für besondere Leistungen.